Berufsstart und Kanzleigründung

Berufsstart

Sie möchten Anwältin oder Anwalt werden? Hier finden Sie Informationen rund um den Berufsstart.

Übrigens: Junge Kolleginnen und Kollegen sowie Referendarinnen und Referendare mit denen Sie Erfahrungen austauschen und zu denen Sie Kontakte knüpfen können, treffen Sie im Forum Junge Anwaltschaft. Der Stammtisch des Forums Junge Anwaltschaft findet in der Regel an jedem ersten Mittwoch im Monat statt. Hier geht’s zum nächsten Stammtisch: Themenstammtisch • Münchener AnwaltVerein e.V.

Regionalbeauftragte für München:

David-Joshua Grziwa, Romanstr. 14 A, 80369 München
grziwa@kanzlei-obermenzing.de
und
Julia Scheidt, Pfeuferstr. 7, 80686 München
julia.scheidt@bbh-online.de 

DAV Ratgeber

Der DAV-Ratgeber bündelt auf rund 650 Seiten Wissen für den Einstieg in den Anwalts­beruf. Das Standardwerk bietet Existenzgründern und angestellten Anwälten die wichtigsten Infor­ma­tionen – vom Berufs­recht über Marketing bis hin zu Muster­verträgen. Die Start­hilfe wird vom DAV und dem FORUM Junge Anwalt­schaft heraus­ge­geben.

14. Auflage 2018, 643 S., Gebunden
ISBN 978-3-8487-5161-7

Schutzgebühr 5,00 Euro

Zur Bestellung im nomos-shop.de

auch als kostenloses eBook erhältlich ISBN 978-3-8452-9357-8

Kanzleigründung

Fast jeder, der den Beruf des Rechtsanwalts ergreift, beschäftigt sich früher oder später einmal mit der Frage, eine eigene Kanzlei zu gründen. Eine Frage, die angesichts des großen Konkurrenzdrucks wohl überlegt sein will. Neben Überzeugung und wohlüberlegter Planung ist viel Engagement und Leidenschaft für den Beruf erforderlich.

Gründe für die eigene Kanzlei

Die Motivation zur Gründung der eigenen Rechtsanwaltskanzlei kann von Fall zu Fall sehr verschieden sein. Wer beispielsweise den Schritt in die Selbständigkeit aus einem bestehenden Anstellungsverhältnis mit der Überzeugung wagt, es besser zu können als der bisherige Arbeitgeber, hat nicht nur bereits Berufserfahrung, sondern von vornherein einen starken Antrieb. Dagegen kann derjenige, der sich nach dem zweiten Staatsexamen mangels ernsthafter Alternativen hierzu entschließt, einen schweren Stand haben. So oder so: Nichts ist unmöglich. Oft entscheidet das Zutrauen in das eigene Können über Erfolg oder Misserfolg.


Unternehmerqualität erforderlich

Nicht nur während der Ausbildung, sondern auch im Angestelltenverhältnis steht häufig das reine Fachwissen und handwerkliche Können im Vordergrund. Wenn Sie als selbständiger Rechtsanwalt bestehen wollen, müssen Sie jedoch über weit mehr Fähigkeiten verfügen. Gefragt ist nicht mehr nur das Arbeiten am Fall, sondern Unternehmerqualitäten. Hierzu gehört neben der Fähigkeit zur Akquise auch die effektive Organisation einer Kanzlei vom Sekretariat bis zur Buchhaltung. Auch müssen Sie bereit sein, von einer 38-Stunden-Woche abzurücken, „selbst“ und „ständig“ sind die entscheidenden Stichworte.

Planung ist alles

Eine zentrale Frage ist die Marktpositionierung der eigenen Kanzlei. Je allgemeiner das Dienstleistungsangebot ist, desto größer wird die Konkurrenz sein. Stellen Sie sich beispielsweise auf breiter Front im Zivil- oder Strafrecht auf werden Sie Schwierigkeiten haben sich von anderen Kanzleien abzuheben. Andererseits birgt ein von Beginn an zu spezialisiertes Beratungsangebot die Gefahr, dass die entsprechende Klientel nicht erreicht wird, sofern nicht auf ein bereits bestehendes Netzwerk zurückgegriffen werden kann.

Eine wichtige Rolle für die strategische Ausrichtung der eigenen Kanzlei spielt aber auch die eigene Arbeitsweise. Wer gerne völlig eigenständig tätig ist, fährt mit einer Einzelkanzlei sicher besser als derjenige, der lieber im Team arbeitet. Auch im letzten Fall muss es nicht gleich ein partnerschaftlicher Zusammenschluss sein. Schließlich ist eine Bürogemeinschaft gerade für Existenzgründer ein hervorragendes Modell, um einerseits kollegialen Anschluss mit dem Vorteil der Kostenteilung zu haben, andererseits jedoch völlig frei agieren zu können.

Im selben Kontext spielt die Standortfrage eine zentrale Rolle. Wer beispielsweise verstärkt von Laufkundschaft im Bereich Privatmandanten lebt, etwa im Bereich Verkehrs- oder Familienrecht, muss verkehrstechnisch besser gelegen sein, als derjenige, der sich auf die wirtschaftsrechtliche Beratung von Unternehmen ausgerichtet hat. Im letzten Fall bestimmt weniger das persönliche Gespräch in der Kanzlei als vielmehr die Korrespondenz via Telefon, Email und Fax die Kommunikationsform.

Berufliche Versicherungen

Neben der für jeden zugelassenen Rechtsanwalt obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung (Link auf Text Steike) mit einer Mindestdeckungssumme von 250.000 EUR empfiehlt es sich, eine Bürohaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese bietet nicht nur Schutz bei Beschädigungen der zur Berufsausübung gemieteten Geschäftsräume sondern insbesondere auch bei Personenschäden die Angestellte oder Mandanten erleiden. Ob darüber hinaus der Abschluss beispielsweise einer Betriebunterbrechungs- und einer Betriebsmittelversicherung lohnenswert ist, muss im jeweiligen Einzelfall gesondert überlegt werden. Letztere lohnen sich in der Regel erst ab einer gewissen Kanzleigröße.


Starter-Pakete

Anders als beispielsweise eine Arztpraxis können Sie eine Rechtsanwaltskanzlei erst einmal mit relativ einfachen Mitteln eröffnen und betreiben: Schreibtisch, ein Computer, Kopierer, Telefon und Fax gehören zur Grundausstattung. Allein damit ist es aber selbstverständlich nicht getan. Auch an einen Kanzleistempel, Software, Briefpapier oder eine Robe sollte man denken.

Daneben benötigen Sie auch Literatur. Hier lohnt sich eventuell die Investition in eine juristische Online-Datenbank, die einerseits den ständigen Zugriff auf aktuelle Gesetze und Kommentare erlaubt, andererseits die Möglichkeit bietet, unabhängig von fest gebuchten Modulen eine Recherche durchzuführen und gegen gesondertes Entgelt auf Einzeldokumente zuzugreifen.

Aufgrund der zunehmenden Bedeutung von Marketing und Public Relations (Link auf entsprechende Texte) empfiehlt sich auch die frühzeitige Implementierung eines Corporate Design. Der Wiedererkennungswert ist eine häufig unterschätzte Möglichkeit, sich von den Mitbewerbern abzuheben. Bei dessen Entwicklung sollte ggf. professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden. Gerade für Existenzgründer gibt es von Werbeagenturen häufig finanziell überschaubare Starterpakete deutlich unter 1.000 EUR. Diese beinhalten beispielsweise die Gestaltung eines Firmenlogos, der Briefbögen und Visitenkarten einschließlich der jeweiligen Druckdaten.

Ein besonderes Thema ist schließlich die Frage nach der erforderlichen Software und IT-Ausstattung. So wichtig diese ist, so individuell und verschieden sind jedoch die Bedürfnisse und Möglichkeiten. In einer Einzelkanzlei sind in der Regel normale Textverarbeitungs- und Anwendungsprogramme ausreichend. Gerade bei mehreren Mitarbeitern kann jedoch für eine effektive Mandatsbearbeitung der Einsatz spezieller Kanzleisoftware, die die Akten- und Fristenverwaltung, Forderungskonten bis hin zur Buchhaltung beinhaltet, sinnvoll sein. Aufgrund der nicht unerheblichen Kosten empfiehlt sich hier eine eingehende Erprobung und ein Vergleich der auf dem Markt angebotenen Softwarelösungen. In der Regel gibt es die Möglichkeit Demo- oder Testversionen zu beziehen.

Auch für denjenigen, der zu Beginn nicht zwingend auf eine Sekretärin angewiesen ist, bietet sich die eine oder andere Alternative. So sind sogenannte Online-Sekretariate oder Spracherkennungssoftware bereits heute keine Seltenheit mehr, wie das Angebot an speziell auf Rechtsanwälte ausgerichteten Dienstleistern zeigt. Was die Spracherkennungssoftware betrifft, empfiehlt sich auch hier vorab eine sorgfältige Erprobung: Auch wenn die Technik bereits weit fortgeschritten ist, so bedürfen die entsprechenden Programme doch weiterhin einiger Gewöhnung und eines gewissen Maßes an Begeisterung für die Sache.


Finanzierung

Der Weg in die Selbständigkeit erfordert neben viel persönlichem Engagement natürlich auch einige finanzielle Mittel. Hilfe für die Startphase bietet hier beispielsweise ein Gründerzuschuss der Agentur für Arbeit. Er dient der Deckung der Lebenshaltungskosten und Sozialversicherungsbeiträge. Daher muss der Gründungszuschuss nicht versteuert werden und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Voraussetzung zum Erhalt des Gründungszuschusses ist dass Sie als Antragsteller mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet gewesen sind. Erforderlich ist zudem die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar, dessen Kosten aber von der Agentur für Arbeit übernommen werden.

Unterschiedliche Fördermittel für die Existenzgründung bietet beispielsweise auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an. Hier kann u.a. ein Darlehen in Form eines sog. StartGelds bis zu 50.000 EUR in Anspruch genommen werden. Die Laufzeit beträgt bis zu zehn Jahre mit ein bis zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Darüber hinaus bietet die KfW auch Zuschüsse bis zu 50% für die Inanspruchnahme einer Gründungs- und/oder Unternehmensberatung an, d.h. sowohl vor als auch nach der Gründung. Nähere Informationen sind über die Homepage der KfW erhältlich.

Wer einen Gründungszuschuss oder ein Startgeld beantragen will, muss einen sog. Businessplan erstellen. Hierbei handelt es sich um ein Arbeitspapier, das alle Ziele und Strategien des Kanzleigründers mit den grundsätzlichen Vorhaben und Maßnahmen für einen vorgegebenen Zeitrahmen beinhaltet. Es besteht grundsätzlich aus zwei Teilen: Zum einen dem Textteil, der eine detaillierte Beschreibung der Unternehmung beinhaltet, zum anderen einen Zahlenteil, der Aussagen über die Finanzierung und die mittelfristige Tragfähigkeit der Kanzlei macht.

Der Businessplan selbst ist vor der Antragstellung einer fachkundigen Stelle vorzulegen, die eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit der Existenzgründung abgibt. Als solche dient beispielsweise auch die Rechtsanwaltskammer München, die hierzu und zu weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Kanzleigründung Informationen auf ihrer Homepage bereithält.

Rechtsanwalt Dr. Matthias Schaefer, LL.M., München
https://www.ks-legal.de